Kieferorthopädie Praxis Dr. Ring in Lichtenberg

Informationen zur Kieferorthopädie

Mit diesen kurzen Erläuterungen möchten wir Ihnen einen kleinen, allgemeinen Überblick geben. Im Laufe einer Behandlung werden natürlich noch mehr Fragen zu beantworten sein. Dafür stehen wir jederzeit gern zur Verfügung!

Allgemeine Informationen

Was eigentlich ist Kieferorthopädie?

Die Kiefer-Orthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Korrektur der Stellung der Zähne im Zahnbogen und der Lage der Kiefer zueinander befasst. Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist es, bestehende Abweichungen von einer normalen Gebissentwicklung zu korrigieren, damit das Zusammenbeißen, das Kauen, die Atmung und die Aussprache richtig funktionieren. Ausdruck eines gesunden Gebisssystems sind dann natürlich auch regelrecht stehende Zähne.

Kieferorthopädie ist also mehr als nur das Verschieben von einzelnen Zähnen.

Um Kieferorthopäde (die genaue Bezeichnung ist Fachzahnarzt für Kieferorthopädie) zu werden, muss man zunächst ein richtig fertiger Zahnarzt sein (fünf Jahre Hochschulstudium) und auch mindestens zwei Jahre als Zahnarzt gearbeitet haben. Danach durchläuft man eine noch mal mindestens dreijährige Fachausbildung an einer Klinik, in der man sich intensiv nur mit der Kieferorthopädie beschäftigt. Am Schluss steht eine Prüfung, deren erfolgreiches Bestehen dazu berechtigt, sich Kieferorthopäde zu nennen. Aufgrund der hohen Spezialisierung beschränken sich die meisten Kieferorthopäden in ihrer Berufsausübung auf ihr Fachgebiet, sind also nicht mehr allgemeinzahnärztlich tätig. Diese Trennung von Hauszahnarzt (Allgemeinpraktiker) und Kieferorthopäde (Spezialist) hat sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen.

Was sind „Zahnspangen“?

Der Begriff Zahnspange ist die volkstümliche Bezeichnung für orthopädische Geräte, die den Zähnen mehr oder weniger fest anliegen. Sie bestehen aus Metall oder Kunststoff und üben auf die Zähne und den Kiefer Druck aus. Dadurch werden Veränderungen im Knochen und im Zahnhalteapparat ausgelöst. Die Zähne fangen an, sich zu verschieben und über einen längeren Zeitraum können so Zahn- oder Kieferfehlstellungen reguliert werden.

Da Zahn- und Kieferfehlstellungen sehr vielfältig sind, gibt es nicht eine Universal-Spange, sondern ganz verschiedene, für den jeweiligen Zweck entwickelte Zahnspangen, die individuell gefertigt sind.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen losen und festsitzenden Zahnspangen.

Lose Zahnspangen können zwar zum Reinigen, zum Essen oder Sport herausgenommen werden, müssen aber ansonsten immer diszipliniert eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu können feste Spangen vom Patienten nicht allein herausgenommen werden. Sie sind direkt auf den Zähnen befestigt, arbeiten daher ohne Unterbrechung und werden so im Mund auch gereinigt.

Welche davon zur Anwendung kommen, muss der Kieferorthopäde nach sorgfältiger Auswertung der Fehlstellung und den Erfordernissen der Behandlung entscheiden.

Alle Spangen müssen – genauso wie die Zähne selbst – peinlichst sauber gehalten werden und funktionieren nur, wenn sie genau nach den Anweisungen des Arztes gehandhabt und getragen werden.

Was sind „Lose Zahnspangen“?

Lose Zahnspangen

Auch „abnehmbare“ oder „herausnehmbare“ Zahnspange genannt, können und sollten zum Sport, zum Essen und zum Zähneputzen aus dem Mund herausgenommen werden. Ansonsten müssen sie aber immer schön getragen werden, wenn sich ein Erfolg einstellen soll. Sie sind also in erster Linie nicht zum „herausnehmen“ gebaut, sondern zum „selbst einsetzen“.

Aktive Zahnspangen – Platten

Hierbei handelt es sich um Geräte aus Kunststoff mit Schrauben, Federn und Drahtbögen, die durch entsprechende Kraftabgabe die Zähne bewegen. Sie halten sich mit entsprechenden Klammern an den Zähnen fest.

Aktive Zahnspangen - Platten

Wachstumsregulierende Zahnspangen

Sogenannte „Aktivatoren“ dienen zur Regulierung des Kieferwachstums. Sie wirken daher vorwiegend im Wachstumsalter. Sie bestehen ebenfalls aus Kunststoff.
Wir arbeiten mit verschiedenen Typen von Aktivatoren: Bionator, elastischer Aktivator, Funktionsregler, Twin-Block u.a.

Wachstumsregulierende Zahnspangen    Wachstumsregulierende Zahnspangen

Zur Beeinflussung des Oberkieferwachstums können diese mit einer sog. Außenspange (Headgear / Gesichtsbogen) kombiniert werden.

Headgear

Die Tragedauer bei allen losen Zahnspangen sollte in der aktiven Behandlungszeit zwischen 14 und 22 Stunden liegen (je nach Verordnung).

Zusatzgeräte

Zur Evaluierung der realen Tragezeit kann ein Zeitmess-Chip eingesetzt werden (Theramon©-Chip). Dieser misst zuverlässig die tatsächliche Verweildauer der Spange im Mund.

Zusatzgeräte

Dadurch kann die Effektivität der verwendeten Geräte objektiv eingeschätzt werden, gerade wenn es um die Einhaltung der vorgegebenen Tragezeit geht.

Was sind „Festsitzende Zahnspangen“?

Festsitzende Zahnspanen

Diese Art der Zahnspangen, im Fachjargon auch „Multiband-„ oder „Multibracketapparaturen“ genannt, können vom Patienten nicht ohne weiteres selbst entfernt werden. Sie verbleiben also auch beim Essen, Sport und beim Zähneputzen im Mund.

Festsitzende Zahnspange

Sie bestehen aus kleinen Plättchen (engl. Brackets), die direkt auf die Zähne befestigt werden.
Diese Brackets dienen zur Aufnahme eines elastischen Metallbogens, der die Zähne nach und nach in die richtige Richtung bewegt. Die Befestigung der Bögen an den Brackets erfolgt mit Elastik- oder Stahl-Ligaturen.

Alle Multibracketapparaturen in ihrer heutigen Form gehen auf die Erfindung des amerikanischen Kieferorthopäden E. Angle im Jahr 1932 zurück. Sie bieten ein großes Behandlungsspektrum für Jugendliche und Erwachsene.
Sie sind über die Jahrzehnte ihrer Vervollkommnung zu einer ausgereiften Technik entwickelt worden – nahezu alle Arten von Zahnbewegungen sind damit möglich.

Inzwischen gibt es die Brackets in den unterschiedlichsten Designs:

Verschiedene Ausführungen von festsitzenden Spangen

metallisch, goldfarben, transparent, miniaturisiert (für kleine Zähne), flach (für Blasmusiker), farbig (bunte Ligaturen), selbstligierend (friktionsarm).

Die Bögen bestehen heutzutage aus modernen superelastischen, an die Physiologie des Zahnhalteapparates angepassten Materialien. Dadurch gehören die früher so gefürchteten Nebenwirkungen der Vergangenheit an.

Da sie 24 Stunden täglich wirken handelt es sich um eine zügige Behandlungsmethode.

Festsitzende Zahnspangen erfordern ebenso wie lose Spangen eine aktive Mitarbeit. Es ist eine exzellente Mundhygiene mit speziellen Bürsten erforderlich. Des Weiteren müssen Zusatzelemente, wie z.B. Gummizüge zuverlässig vom Patienten gehandhabt werden.

Festsitzende Dehnspangen

Festsitzende Dehnspange    Festsitzende Dehnspange

Diese dienen zu Kieferdehnung, meist des Oberkiefers, in speziellen Fällen.
Sie bestehen aus einer besonderen Metalllegierung und sind dadurch besonders starr.
Sie werden an den Zähnen ebenfalls dauerhaft befestigt und ermöglichen so eine direkte Beeinflussung des Knochenwachstums.
Im Zusammenhang mit entsprechenden Außenspangen lässt sich der Kiefer wirksam nachentwickeln.

Zusatzelemente

Gaumenbügel

 Gaumenbuegel 

Dieser etwas dickere Draht dient meist dazu, die großen Backenzähne als Ankerzähne besser zu stabilisieren.

Schubgeräte

Schubgeraete

Werden an der Bracketapparatur befestigt, um die Kieferbeziehung und den Zusammenbiss zu koordinieren.
Sie wirken auch 24 h am Tag und entfalten dadurch eine schnelle Wirkung.

Gummizüge

Gummizuege

Dienen auch zur Koordinierung der Zähne von Ober- und Unterkiefer zueinander.
Deren Wirkung ist in alle Richtungen möglich.
Sie sind vom Patienten selbst einzuhängen und regelmäßig zu erneuern.

Aufbisse

Aufbisse

Werden an den Zähnen (meist innen) dauerhaft befestigt, um Raum für die Zahnbewegungen zu schaffen.

Minianker

Minianker    Minianker 

Sind kleinen Schrauben, die sich die im Kieferknochen direkt festhalten. Dadurch können schwierige Zahnbewegungen effizient erfolgen, und unerwünschte Zahnbewegungen können aufgefangen werden.
Sie verbleiben für die Zeit ihrer Aufgaben und werden danach wieder entfernt.

Was sind Aligner?

Alignertherapie

Diese relativ neue Methode wurde in den USA entwickelt, ursprünglich um Patienten, bei denen keine festen Zahnspangen möglich sind, dennoch eine kieferorthopädische Behandlung zu ermöglichen.

Aligner sind Zahnschienen aus einem sehr elastischen Material. In diese Schienen sind die erwünschten Veränderungen so eingearbeitet, dass es nach dem Einsetzen zu den gewünschten Zahnbewegungen kommt.

Diese herausnehmbaren Schienen werden individuell für jeden Patienten hergestellt und führen bei einer konsequenten Tragezeit von 22 Stunden täglich zu einem optimalen Endergebnis.

Sie werden ca. alle ein bis zwei Wochen gewechselt.

Alignertherapie 1  Alignertherapie 2

 

  • Zahnschonend durch uneingeschränkte Zahnpflege
  • Keine Einschränkungen beim Essen
  • Zeitsparend, da nur wenige Termine erforderlich
  • Für Jugendliche und Erwachsene
  • Tragezeit 22 Std. pro Tag
  • Schon vom ersten Tag an lächeln, da fast unsichtbar!

Was ist eine CMD?

CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion

Schmerzsymptomatik im Kopf-Halswirbelsäulen-Kiefergelenk-Bereich

CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion

Diese Schmerzsymptomatik kann z.B. muskulär oder durch Zahn- und Kieferfehlstellungen verursacht sein. Eine Schmerzbeseitigung durch fachübergreifende Therapie (Kieferchirurgie, Osteopathie, Physiotherapie, Psychotherapie) und Schienentherapie (z.B. Aufbissschienen, Knirscherschienen, Aqualizer) kann hier sinnvoll sein.

Zur Behandlung und zu den Kosten

In welchem Alter ist eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll?

Die meisten Behandlungen beginnen in der Zeit des zweiten Milchzahnwechsels (zwischen 9 und 13 Jahren). Das ist aber abhängig von der Art der Fehlstellung, vom Entwicklungsstand des Gebisses und dem Stand der allgemeinen körperlichen Entwicklung. Manchmal muss schon sehr zeitig (mit 5-7 Jahren) begonnen werden, manchmal ist es aber auch sinnvoll, erst den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten.

Durch die beständige Forschung und Weiterentwicklung von neuen Materialien und Techniken können inzwischen auch im Erwachsenenalter Korrekturen durchgeführt werden, die noch vor einigen Jahren als unmöglich galten.

Prinzipiell ist also eine kieferorthopädische Behandlung heutzutage in jedem Alter möglich!

In welchen Schritten erfolgt eine Behandlung normalerweise?

Eine komplette kieferorthopädische Behandlung ist eine typische Langzeitbehandlung. Sie erstreckt sich meist über mehrere Jahre. Vom ersten Kennenlernen bis zum erfolgreichen Abschluss verläuft die Behandlung in verschieden Phasen.

1. Erstkontakt & Erstberatung

Beim ersten Kennenlernen werden durch eine Untersuchung mögliche Fehlentwicklungen diagnostiziert und es wird gewissenhaft überprüft, ob eine kieferorthopädische Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll und zu empfehlen ist.

Entsprechende Behandlungsmöglichkeiten werden besprochen.

Bitte bringen Sie alle relevanten Röntgenaufnahmen von Ihnen bzw. des Patienten mit, die nicht älter als 12 Monate sind.

2. Erstellen der diagnostischen Unterlagen

Bei diesem Termin werden alle Unterlagen erstellt, die wir zur exakten Behandlungsplanung benötigen:

  • Abformungen des Gebisses – dafür steht in unserer Praxis ein Intraoral Scanner (iTero) zur Verfügung, der die herkömmlichen Abformungen durch einen Scan ersetzt,
  • Röntgenbilder – diese werden strahlungsarm digital angefertigt, ggflls. spezielle Röntgenaufnahmen (dreidimensional strahlungsarm),
  • Fotografien von Gesicht und Zähnen,
  • eine klinische Untersuchung mit Analyse der Sprach- und Zungenfunktion sowie die manuell funktionsanalytische Überprüfung des Kiefergelenks

Erstellen der diagnostischen Unterlagen

3. Therapiebesprechung und Heil- und Kostenplan

Mit Hilfe spezieller computerunterstützter Diagnoseprogramme sind die vorliegenden Daten ausgewertet worden.

Die geplanten erforderlichen Behandlungsschritte und die zum Einsatz kommenden Behandlungsgeräte werden besprochen. Mögliche Alternativen werden erläutert.

Evtl. müssen für flankierende Maßnahmen weitere Spezialisten herangezogen werden (Kieferchirurg, Zahnarzt, Logopäde, HNO-Arzt, Orthopäde).

Behandlungsablauf und zu erwartende Kosten sind in einem individuellen Behandlungsplan zusammengefasst. Dieser Plan dient zur Aufklärung der Patienten bzw. zur Kommunikation mit den Krankenkassen und Versicherungen bzgl. der Kostenübernahme.

4. Behandlung

Jetzt sind alle Voraussetzungen erfüllt, die Behandlung kann beginnen. Je nach Planung werden lose oder festsitzende Geräte eingesetzt und deren Handhabung erläutert.

Achtung: Am Anfang muss sich der Körper – insbesondere im Mund – an die Veränderungen erst einmal gewöhnen. Er reagiert mit erhöhtem Speichelfluss, Sprachbeeinträchtigung, Druck auf den Zähnen und evtl. gereiztem Zahnfleisch. Diese Eingewöhnungszeit dauert individuell ca. einige Tage bis max. 2 Wochen. Danach sollten die Anfangsschwierigkeiten verschwunden sein.

Die Zeitabstände zwischen den Terminen liegen bei vier bis zehn Wochen.

5. Nach der Behandlung

Nach Abschluss der aktiven Behandlung muss der Behandlungserfolg entsprechend stabilisiert werden. Nur so können Zähne und Kiefer dauerhaft in der neuen Position gehalten werden.

Dies erfolgt mit geeigneten herausnehmbaren Haltevorrichtungen (sog. Halteschienen) oder auf die Zahnrückseite geklebten, dünnen Retainerdrähten.

Zahnspangen

Es sind also noch einige weitere Kontrollen erforderlich.

Beim Abschlussgespräch werden noch einmal die Punkte besprochen, die für die weitere Zukunft der – nun geraden stehenden – Zähne wichtig sind. Die Haltespangen behält der Patient zu weiteren Nutzung, denn sie müssen über die Behandlung hinaus noch weiterhin nachts eingesetzt werden.

Es ist sinnvoll, nach der Behandlung von Zeit zu Zeit einen Kontrolltermin zu vereinbaren, damit bei evtl. unerwünschten Veränderungen schnell darauf reagiert werden kann.

Wie lange dauert denn eine „Spangenbehandlung“?

Typisch für eine kieferorthopädische Behandlung ist die vergleichsweise lange Zeit, bis ein gutes Ergebnis erreicht ist. Im Durchschnitt und bei guter Mitarbeit des Patienten dauert eine Behandlung ca. 2 – 4 Jahre. Während dieser Zeit kommen in der Regel mehrere Arten von Zahnspangen zur Anwendung, weil eine allein nicht alles schaffen kann. Sehr wichtig ist es, dass nach der eigentlichen Korrektur (= aktive Phase) das gewonnene Ergebnis noch lange genug mit einer „Haltespange“ stabilisiert wird, damit Zähne oder Kiefer sich nicht wieder zurückbewegen (= Retentionsphase).

Manchmal muss die Hilfe anderer Fachgebiete hinzugenommen werden, z.B. die eines Logopäden bei Problemen mit der Zunge oder der Aussprache (Lispeln), oder die eines HNO-Arztes bei Beeinträchtigungen der Atemwege.

Eine kieferorthopädische Behandlung gelingt nur in guter Zusammenarbeit von Behandlungsteam und Patient. Der Patient steht bei uns im Mittelpunkt aller Bemühungen. Nur im gegenseitigen Vertrauen und – bei unseren Kindern – mit der verständnisvollen Unterstützung durch die Eltern lassen sich gute Behandlungsergebnisse erreichen.

Wie ist das mit den Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

beteiligen sich an den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, wenn 

  • durch eine Zahn- oder Kieferfehlstellung die Funktion des Kauens, Abbeißens oder Sprechens erheblich beeinträchtigt wird oder zu beeinträchtigen werden droht

und

  • die Zahnfehlstellung mindestens in die Stufe 3 der KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) – Tabelle eingeordnet werden kann (KIG-Tabelle)

Die Kriterien der Kostenübernahme folgen dabei dem im Sozialgesetzbuches (SGB V) festgelegten Wirtschaftlichkeitsgebot „notwendig, ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“. SGB V § 12 (1): „… Leistungen, die … unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Die Krankenkassen tragen zunächst 80% der erstattungsfähigen Kosten, 20% sind vom Versicherten auszulegen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden diese ausgelegten 20% zurückerstattet.

Leistungen, die zwar medizinisch erforderlich oder sehr sinnvoll aber nicht im Kassen-Katalog aufgeführt sind, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Das gleiche gilt für ästhetisch ansprechende bzw. qualitativ hochwertige oder einer optimierten Behandlung dienender Behandlungsgeräte.

Private Krankenversicherungen (PKV) / Zusatzversicherungen

übernehmen Kosten im Rahmen der mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge.

Hierbei muss genau zwischen Abrechenbarkeit und Erstattungsfähigkeit der Leistungen unterschieden werden:
Nicht alle Leistungen, die abrechenbar sind, werden auch von den Versicherungen unbedingt erstattet.

Die Abrechnung erfolgt nach der vom Gesetzgeber verfassten Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ / GOZ), die Erstattung erfolgt nach dem Inhalt des privat abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

Beihilfestellen

übernehmen Kosten im Rahmen der vom Dienstherrn gemachten Vorgaben (z.B. Land Berlin).
Hierfür gibt es für Beihilfeempfänger also keine Verträge, sondern nur die entsprechend erlassenen Beihilfebestimmungen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt aber ebenfalls nach der gesetzlich gültigen Gebührenordnung (GOÄ / GOZ).

Selbstzahler

Gibt es keine Versicherung, die sich an den Behandlungskosten beteiligt, müssen diese vom Patienten komplett beglichen werden. Es gibt keine „Pauschalpreise“. Wir erstellen auch hier einen Behandlungsplan nach der Gebührenordnung, der die individuellen Besonderheiten berücksichtigt. Wir bieten individuell zugeschnittene Zahlungskonditionen an.